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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/02/0139 E 28. März 2003 RS 1Stammrechtssatz
Dass medizinisch nicht ausgebildete Zeugen keinen Eindruck einer Alkoholisierung des Besch gehabt haben sollen, ist unerheblich, weil deren allfällige diesbezüglichen Aussagen keine sicheren Schlussfolgerungen auf die (Nicht-)Alkoholisierung des Besch zugelassen hätten (Hinweis E 11. September 1987, 87/18/0046).
Schlagworte
Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung ZeugenSachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisBesondere Rechtsgebiete AlkoholisierungBeweismittel ZeugenBeweismittel ZeugenbeweisAblehnung eines BeweismittelsEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020037.X05Im RIS seit
16.04.2004Zuletzt aktualisiert am
16.09.2015