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L34003 Abgabenordnung NiederösterreichNorm
AVG §13 Abs3;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2002/17/0279 E 26. Februar 2003 RS 3 (Hier: Auch im Fall einer entsprechenden Zurückstellung nach der NÖ LAO 1977 hätte es somit nicht zu einer Änderung des Rechtsmitteltypus kommen können.)Stammrechtssatz
Eine Vorschrift wie § 13 Abs. 3 AVG idF BGBl. I Nr. 158/1998, die die Verbesserung auch inhaltlicher Mängel von Eingaben ermöglicht, bewirkt nicht, dass eine ursprünglich einem bestimmten Rechtsmitteltypus (Vorstellung) entsprechende eindeutige Prozesserklärung im Wege der Verbesserung nachträglich zu einer Erklärung eines anderen Typus (Berufung) werden könnte.
Schlagworte
Berufungsrecht Begriff des Rechtsmittels bzw der Berufung Wertung von Eingaben als BerufungenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004170024.X03Im RIS seit
28.06.2004