RS Vwgh 2004/3/30 2002/06/0173

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Veröffentlicht am 30.03.2004
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Index

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauRallg;
ROG Stmk 1974 §23 Abs5 litf;

Rechtssatz

Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass eine Mistlagerstätte und ein Stallgebäude grundsätzlich in der Widmungskategorie "Dorfgebiet" gemäß § 23 Abs. 5 lit. f Stmk ROG zulässig sind, muss der Begriff des ortsüblichen Ausmaßes von Immissionen im Sinn des örtlich zumutbaren Ausmaßes von Immissionen verstanden werden (vgl. E vom 31. Januar 2002, Zl. 2000/06/0081).

Schlagworte

Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002060173.X05

Im RIS seit

03.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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