RS Vwgh 2004/3/30 2003/06/0036

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.03.2004
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §58 Abs2;
BauG Stmk 1995 §26 Abs1 Z1;
BauRallg;
ROG Stmk 1974 §23 Abs5 litb;

Rechtssatz

Ausführungen dazu, dass im vorliegenden Baubewilligungsverfahren (das unter anderem die Errichtung eines Lebensmittelmarktes betrifft) Feststellungen über Art und Intensität des beim Zurückfahren von LKW's ertönenden Signaltones und seiner Hörbarkeit zur frühen Morgenstunde zu treffen gewesen wären. Eine Durchschnittsbetrachtung, bezogen auf den ganzen Tag, erscheint demnach nicht zielführend.

Schlagworte

Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003060036.X03

Im RIS seit

10.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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