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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §52;Rechtssatz
Ausführungen dazu, dass im vorliegenden Baubewilligungsverfahren (das unter anderem die Errichtung eines Lebensmittelmarktes betrifft) Feststellungen über Art und Intensität des beim Zurückfahren von LKW's ertönenden Signaltones und seiner Hörbarkeit zur frühen Morgenstunde zu treffen gewesen wären. Eine Durchschnittsbetrachtung, bezogen auf den ganzen Tag, erscheint demnach nicht zielführend.
Schlagworte
Begründungspflicht Beweiswürdigung und Beweismittel Behandlung von Parteieinwendungen Ablehnung von Beweisanträgen Abstandnahme von Beweisen Gutachten Parteiengehör Parteieneinwendungen Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003060036.X03Im RIS seit
10.05.2004