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L80007 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan TirolNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Flächenwidmung "Freiland" gemäß § 41 Tir ROG 2001 gewährt keinen Immissionsschutz. Hier: Hinsichtlich der Frage, ob ein Schuppen rechtmäßig auf einem als Freiland gewidmeten Grundstück errichtet werden darf, kommt dem Nachbarn somit kein Mitspracherecht zu.
Schlagworte
Baurecht Nachbar Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6 Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Vorschriften, die keine subjektiv-öffentliche Rechte begründen BauRallg5/1/9European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003060065.X02Im RIS seit
03.05.2004