RS Vwgh 2004/3/30 2002/06/0173

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Veröffentlicht am 30.03.2004
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Index

L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
AVG §8;
BauRallg;
ROG Stmk 1974 §23 Abs5 litf;

Rechtssatz

Die Frage der die Ortsüblichkeit übersteigenden zu erwartenden Geruchsimmissionen ist von einem Sachverständigen zu klären.

Schlagworte

Sachverständiger Erfordernis der Beiziehung Besonderes FachgebietNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht Nachbar

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002060173.X08

Im RIS seit

03.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.09.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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