RS Vwgh 2004/3/30 2002/06/0155

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Veröffentlicht am 30.03.2004
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauG Stmk 1995 §33 Abs7;
BauRallg;

Rechtssatz

Nach dem diesbezüglich eindeutigen Wortlaut des § 33 Abs. 7 Stmk. BauG ist im Anzeigeverfahren nur der Bauwerber Partei. Der Nachbar hat daher im Anzeigeverfahren weder die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, noch das Recht, eine nachträgliche Überprüfung der Baufreistellung zu erreichen. Auch einem Antrag auf Einleitung eines Bau(bewilligungs)verfahrens durch eine andere Person als den Bauwerber fehlt die gesetzliche Grundlage.

Schlagworte

Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger Zustellung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002060155.X01

Im RIS seit

30.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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