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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nach dem diesbezüglich eindeutigen Wortlaut des § 33 Abs. 7 Stmk. BauG ist im Anzeigeverfahren nur der Bauwerber Partei. Der Nachbar hat daher im Anzeigeverfahren weder die Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, noch das Recht, eine nachträgliche Überprüfung der Baufreistellung zu erreichen. Auch einem Antrag auf Einleitung eines Bau(bewilligungs)verfahrens durch eine andere Person als den Bauwerber fehlt die gesetzliche Grundlage.
Schlagworte
Baurecht Baubefehl Polizeibefehl baupolizeilicher Auftrag Baurecht Nachbar Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Parteibegriff Parteistellung strittige Rechtsnachfolger ZustellungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002060155.X01Im RIS seit
30.04.2004