RS Vfgh 2007/10/10 V46/07

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Veröffentlicht am 10.10.2007
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Index

82 Gesundheitsrecht
82/03 Ärzte, sonstiges Sanitätspersonal

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
Richtlinie "Arzt und Öffentlichkeit" der Österreichischen Ärztekammer vom 12.12.03

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Richtlinie"Arzt und Öffentlichkeit" infolge Anhängigkeit einesDisziplinarverfahrens; keine Doppelgleisigkeit des Rechtsschutzes;Individualantrag bloß subsidiärer Rechtsbehelf

Rechtssatz

Der Einschreiter hat gegen das in der Zwischenzeit zugestellte Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer, mit welchem das angefochtene Erkenntnis des Disziplinarrates aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die erste Instanz zurückverwiesen wurde, Beschwerde gem Art144 B-VG erhoben.

Entscheidungstexte

  • V 46/07
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 10.10.2007 V 46/07

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Ärzte, Disziplinarrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:V46.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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