Index
82 GesundheitsrechtNorm
B-VG Art139 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags auf Aufhebung der Richtlinie"Arzt und Öffentlichkeit" infolge Anhängigkeit einesDisziplinarverfahrens; keine Doppelgleisigkeit des Rechtsschutzes;Individualantrag bloß subsidiärer RechtsbehelfRechtssatz
Der Einschreiter hat gegen das in der Zwischenzeit zugestellte Erkenntnis des Disziplinarsenates der Österreichischen Ärztekammer, mit welchem das angefochtene Erkenntnis des Disziplinarrates aufgehoben und die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung an die erste Instanz zurückverwiesen wurde, Beschwerde gem Art144 B-VG erhoben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Ärzte, DisziplinarrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:V46.2007Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009