RS Vwgh 2004/3/31 2003/13/0150

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Veröffentlicht am 31.03.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §276;
BAO §288 Abs1 litd;
BAO §93 Abs3 lita;

Rechtssatz

Angesichts der Übereinstimmung der Ausführungen der Begründung der Berufungsvorentscheidung mit dem Gesetz war es nicht rechtswidrig, den Bescheid der Abgabenbehörde zweiter Instanz durch Verweis auf diese Ausführungen zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130150.X01

Im RIS seit

30.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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