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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276;Rechtssatz
Angesichts der Übereinstimmung der Ausführungen der Begründung der Berufungsvorentscheidung mit dem Gesetz war es nicht rechtswidrig, den Bescheid der Abgabenbehörde zweiter Instanz durch Verweis auf diese Ausführungen zu begründen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130150.X01Im RIS seit
30.04.2004