RS Vwgh 2004/3/31 2003/18/0320

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Veröffentlicht am 31.03.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

ABGB §2;
B-VG Art49 Abs1;
FrG 1997 §14 Abs2;

Rechtssatz

Die Unkenntnis des Umstands, dass die Fremde während der Gültigkeit des ihr erteilten Visums nicht zur Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland berechtigt gewesen ist, kommt ihr nicht zugute, handelt es sich doch bei der Regelung des § 14 Abs. 2 FrG 1997 um eine im Bundesgesetzblatt gehörig kundgemachte Norm, weshalb die Kenntnis der damit geschaffenen Rechtslage von der Fremden erwartet werden konnte (Hinweis E 14. November 2000, 99/18/0368).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003180320.X03

Im RIS seit

30.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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