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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
ABGB §2;Rechtssatz
Die Unkenntnis des Umstands, dass die Fremde während der Gültigkeit des ihr erteilten Visums nicht zur Stellung eines Antrags auf Erteilung eines Aufenthaltstitels im Inland berechtigt gewesen ist, kommt ihr nicht zugute, handelt es sich doch bei der Regelung des § 14 Abs. 2 FrG 1997 um eine im Bundesgesetzblatt gehörig kundgemachte Norm, weshalb die Kenntnis der damit geschaffenen Rechtslage von der Fremden erwartet werden konnte (Hinweis E 14. November 2000, 99/18/0368).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003180320.X03Im RIS seit
30.04.2004