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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
FrG 1997 §36 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 99/18/0237 E 24. April 2002 RS 1 (Hier: Der Fremde wurde fünfmal rechtskräftig wegen Lenkens ohne gültige Lenkberechtigung bestraft.)Stammrechtssatz
In einem Verfahren iSd § 36 Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 FrG 1997 handelt es sich bei dem einer Übertretung des § 64 Abs. 1 iVm Abs. 5 KFG 1967 zu Grunde liegenden Fehlverhalten, somit dem Lenken eines Fahrzeuges ohne die erforderliche Lenkberechtigung, um eine Verhaltensweise, deren Relevanz für das Gerechtfertigtsein der Annahme gemäß § 36 Abs 1 FrG 1997 keineswegs als gering zu veranschlagen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004180026.X01Im RIS seit
07.05.2004