RS Vwgh 2004/3/31 2001/13/0318

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.03.2004
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Index

33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §57 Abs1;

Rechtssatz

Der Ansatz eines Firmenwertes bei der Ermittlung des Betriebsvermögens kommt nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nur dann in Frage, wenn er durch Entgelt erworben oder durch besondere Aufwendungen geschaffen worden ist oder wenn sich darüber eine feste allgemeine Verkehrsauffassung gebildet hat (Hinweis E 18. Februar 1983, 81/17/0030, VwSlg 5762 F/1983; E 28. Jänner 1998, 95/13/0285, VwSlg 7248 F/1998; E 25. Jänner 2000, 94/14/0038).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001130318.X02

Im RIS seit

30.04.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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