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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art133 Z1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/16/0204 B 17. Mai 2001 RS 2Stammrechtssatz
Bei dem bestimmt zu bezeichnenden subjektiven Recht iSd § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG handelt es sich (unter Berücksichtigung der Kompetenzbestimmung des Art. 133 Z. 1 B-VG) immer um ein einfachgesetzlich geregeltes Recht. Wird nur behauptet, durch den angefochtenen Bescheid in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht (wie hier im Recht auf Freiheit des Eigentums) verletzt zu sein, dann ist dem § 28 Abs. 1 Z. 4 VwGG nicht entsprochen.
Schlagworte
Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Erklärung und Umfang der Anfechtung AnfechtungserklärungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130140.X01Im RIS seit
17.06.2004