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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Dient das Gebäude zunächst dem Betriebszweck, ist es aber zur späteren Vermietung bestimmt, dann steht der Investitionsfreibetrag nicht zu (Hinweis E 23. März 1995, 94/14/0167). Ob die in Rede stehenden Räumlichkeiten zur Vermietung (von vornherein) bestimmt waren, ist eine Sachfrage, welche die Behörde auf Grund der freien Beweiswürdigung (§ 167 Abs. 2 BAO) zu beantworten hatte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003130164.X03Im RIS seit
17.06.2004