Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §34 Abs1;Rechtssatz
Die gesetzliche Anordnung des § 34 Abs. 1 BAO, auf welche in § 5 Z. 6 KStG 1988 verwiesen wird, knüpft die Einräumung abgabenrechtlicher Begünstigungen im Falle einer Betätigung für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke an die kumulativ geforderten Bedingungen, dass die Körperschaft sowohl nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung als auch nach ihrer Rechtsgrundlage ausschließlich und unmittelbar der Förderung solcher Zwecke dient.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004130024.X01Im RIS seit
17.06.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013