RS Vfgh 2007/10/11 V51/04 ua - V35/07 ua

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.10.2007
beobachten
merken

Index

58 Berg- und Energierecht
58/02 Energierecht

Norm

B-VG Art139 Abs1 / Individualantrag
GaswirtschaftsG §23c, §23d
Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung der Energie-Control Kommission vom 19.05.04 (Gas-Systemnutzungstarife-V - GSNT-VO) und idF der Novelle 2005
Gas-AusgleichszahlungsV - GAZ-VO §2
2. Gas-Systemnutzungstarife-Verordnung-Novelle 2006 (GSNT-VO-Novelle 2006)

Leitsatz

Zurückweisung der Individualanträge von Netzbetreibern auf Aufhebungder Gas-Systemnutzungstarife-Verordnungen 2004 und 2005 infolgeExistenz von Bescheiden betreffend Festlegung von Ausgleichszahlungengegenüber anderen Netzbetreibern eines Netzbereiches;Tariffestlegungen in einem Bescheidbeschwerdeverfahren gegen einenAusgleichszahlungsbescheid präjudiziell

Rechtssatz

Die bescheidmäßig festgelegten Ausgleichszahlungen gelten gemäß §2 Abs2 GAZ-VO jeweils ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der durch die Energie-Control Kommission bestimmten Systemnutzungstarife bis zu deren Änderung im Sinne von §23d GaswirtschaftsG.

Somit führt jede neue Tariffestlegung immer auch zu entsprechenden anderen Ausgleichszahlungen; die Tariffestlegungen sind daher in einem Bescheidbeschwerdeverfahren gegen einen (letztinstanzlichen) Ausgleichszahlungsbescheid präjudiziell.

In den vorliegenden Fällen existieren bereits letztinstanzliche Ausgleichszahlungsbescheide, die für den jeweiligen Zeitraum der Geltung der angefochtenen Systemnutzungstarifverordnungen Ausgleichszahlungen zwischen den Netzbetreibern des Netzbereichs Oberösterreich bzw Steiermark, darunter die Antragsteller, festlegen. Im Hinblick darauf sind die vorliegenden Anträge unzulässig.

Siehe auch B v 25.06.08, V35/07 ua - Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung der GSNT-VO 2004 bzw der 2. Novelle 2006 (GSNT-VO-Novelle 2006) unter Verweis auf den vorliegenden Beschluss.

Entscheidungstexte

  • V 51/04 ua
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 11.10.2007 V 51/04 ua
  • V 35/07 ua
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 25.06.2008 V 35/07 ua

Schlagworte

Energierecht, Gasrecht, VfGH / Individualantrag, VfGH /Präjudizialität

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:V51.2004

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2010
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten