RS Vwgh 2004/3/31 2003/13/0136

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Veröffentlicht am 31.03.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §12;
B-VG Art130 Abs2;
FinStrG §177 Abs1;
FinStrG §179 Abs1;
FinStrG §23 Abs1;
FinStrG §23 Abs3;
KO §181;

Rechtssatz

Die Anhängigkeit eines Schuldenregulierungsverfahrens konnte, so wie sie einer Ermessensübung zur Geltendmachung einer Haftung nicht entgegensteht (Hinweis E 16. Oktober 2002, 99/13/0060) und den Vollzug einer Ersatzfreiheitsstrafe nicht hindern kann (Hinweis E 19. Juni 2002, 2002/15/0014), eine Strafbemessung nach der Schuld des Täters im Sinne des § 23 Abs. 1 FinStrG auch unter dem Gesichtspunkt der nach § 23 Abs. 3 legcit gebotenen Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Täters nicht ausschließen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130136.X02

Im RIS seit

07.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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