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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Grundlegende politische Veränderungen in dem Staat, aus dem der Asylwerber aus wohlbegründeter Furcht vor asylrelevanter Verfolgung geflüchtet ist, können die Annahme begründen, dass der Anlass für die Furcht vor Verfolgung nicht (mehr) länger bestehe. Allerdings darf es sich dabei nicht nur um vorübergehende Veränderungen handeln (vgl. etwa das Erkenntnis vom 21. November 2002, Zl. 99/20/0171, mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001200286.X01Im RIS seit
12.05.2004Zuletzt aktualisiert am
04.03.2019