RS Vwgh 2004/4/1 2001/20/0338

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Veröffentlicht am 01.04.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1997 §7;
AVG §37;
AVG §45 Abs2;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Aus dem gepflegten äußeren Erscheinungsbild eines Asylwerbers lässt sich nicht ohne weiteres auf die Unglaubwürdigkeit seiner Fluchtgründe schließen.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001200338.X01

Im RIS seit

11.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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