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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Aus dem gepflegten äußeren Erscheinungsbild eines Asylwerbers lässt sich nicht ohne weiteres auf die Unglaubwürdigkeit seiner Fluchtgründe schließen.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Freie BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001200338.X01Im RIS seit
11.05.2004