RS Vwgh 2004/4/5 2000/10/0134

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2004
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §52;
ForstG 1975 §16 Abs2 litb;
ForstG 1975 §16 Abs3;
ForstG 1975 §172 Abs6;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall, der einen forstpolizeilichen Auftrag betrifft, war das maßgebliche Beweisthema die Frage der Ursache für die Hangabrutschung und der möglichen Vorkehrungen gegen eine weitere Gefährdung des betroffenen Waldgrundstücks. Aus dem Umstand, dass die Rutschungen mit der Durchnässung des Bodens und der Entwässerung zusammenhängen, folgt nicht, dass neben den Sachverständigen des forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung noch ein wasserbautechnischer Sachverständiger heranzuziehen gewesen wäre.

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000100134.X06

Im RIS seit

28.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten