Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52;Rechtssatz
Im Beschwerdefall, der einen forstpolizeilichen Auftrag betrifft, war das maßgebliche Beweisthema die Frage der Ursache für die Hangabrutschung und der möglichen Vorkehrungen gegen eine weitere Gefährdung des betroffenen Waldgrundstücks. Aus dem Umstand, dass die Rutschungen mit der Durchnässung des Bodens und der Entwässerung zusammenhängen, folgt nicht, dass neben den Sachverständigen des forsttechnischen Dienstes der Wildbach- und Lawinenverbauung noch ein wasserbautechnischer Sachverständiger heranzuziehen gewesen wäre.
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der BeiziehungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000100134.X06Im RIS seit
28.05.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008