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10 VerfassungsrechtNorm
VfGG §33Leitsatz
Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrags; Abweisung desVerfahrenshilfeantrags als aussichtslos wegen Versäumung derBeschwerdefristRechtssatz
Der Einschreiter hat rechtzeitig beim Verwaltungsgerichtshof einen Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe gestellt. Sein Vorbringen vermag angesichts dessen nicht darzutun, dass er an der Einbringung einer Beschwerde (eines Verfahrenshilfeantrages) zur Bekämpfung des Bescheides auch beim Verfassungsgerichtshof durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis gehindert gewesen ist.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Verfahrenshilfe, VfGH / Wiedereinsetzung, VfGH / Fristen,BeschwerdefristEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:B2059.2007Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009