RS Vwgh 2004/4/5 2002/10/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2004
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren
80/02 Forstrecht

Norm

AVG §8;
ForstG 1975 §19 Abs5 litb idF 1987/576;

Rechtssatz

Wenn eine Rodungsbewilligung auf einer dem Forstgesetz widersprechenden, weil auf einer unzutreffenden Grundlage beruhenden Interessenabwägung beruht, so verletzt dies den Eigentümer von durch die Rodung betroffenen Grundstücken in den ihm durch das Forstgesetz gewährleisteten Rechten.

Schlagworte

Fischerei Forstrecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002100006.X04

Im RIS seit

07.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten