Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §8;Rechtssatz
Wenn eine Rodungsbewilligung auf einer dem Forstgesetz widersprechenden, weil auf einer unzutreffenden Grundlage beruhenden Interessenabwägung beruht, so verletzt dies den Eigentümer von durch die Rodung betroffenen Grundstücken in den ihm durch das Forstgesetz gewährleisteten Rechten.
Schlagworte
Fischerei ForstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002100006.X04Im RIS seit
07.05.2004Zuletzt aktualisiert am
27.12.2013