RS Vwgh 2004/4/5 2000/10/0178

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2004
beobachten
merken

Index

14/01 Verwaltungsorganisation
40/01 Verwaltungsverfahren
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

AVG §8;
UVPG 1993;
UVPG 2000;

Beachte

Besprechung in: RdU 2006, S 9 bis 18;

Rechtssatz

Das Recht, in einem Genehmigungsverfahren das Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung als Rechtswidrigkeit geltend zu machen, setzt die Einräumung der Parteistellung im betreffenden Materiengesetz voraus. Es ist nämlich die Stellung als Partei in diesem Verfahren, die die Möglichkeit eröffne, Mängel des in diesem Verfahren ergangenen Bescheides und so auch den im Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehenden Mangel geltend zu machen (vgl das hg Erkenntnis vom 22. Dezember 2003, Zl 2003/10/0232).

Schlagworte

Parteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000100178.X03

Im RIS seit

12.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten