RS Vwgh 2004/4/5 2002/10/0006

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.04.2004
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Index

L78000 Elektrizität
L78100 Starkstromwege
L82800 Gas
yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
58/02 Energierecht

Norm

EnergiewirtschaftsG 1935 §4;
GWG 2000 §79 Abs3;

Rechtssatz

Bescheide, in denen im Grunde des § 4 EnergiewirtschaftsG 1935 rechtsverbindlich darüber abgesprochen wurde, dass gegen das Projekt vom Standpunkt der zu wahrenden öffentlichen Interessen Einwendungen nicht oder unter bestimmten Auflagen nicht zu erheben seien, gelten unabhängig davon, ob diese Absprüche in die Form eines Feststellungs-, Genehmigungs- oder Nichtuntersagungsbescheides gekleidet wurden, als Genehmigungen im Sinne des GWG 2000 (vgl das hg Erkenntnis vom 22. Februar 2001, Zl 2000/04/0023).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002100006.X05

Im RIS seit

07.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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