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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §52 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/10/0212 2001/10/0081Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 83/06/0019 E 26. April 1984 RS 1Stammrechtssatz
Wurde ohne zureichenden Grund an Stelle eines zur Verfügung stehenden Amtssachverständigen ein anderer Sachverständiger bestellt, so können dessen Kosten auf die antragstellende Partei nicht überwälzt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X58Im RIS seit
03.05.2004Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017