RS Vwgh 2004/4/16 2001/10/0156

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Veröffentlicht am 16.04.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
B-VG Art7 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/10/0212 2001/10/0081

Rechtssatz

Wenn durch eine Regelung Tatbestände erfasst werden, die zuvor keiner Eingriffsregelung unterlegen sind, ist es maßgeblich, ob im berechtigten Vertrauen auf den Fortbestand der alten Rechtslage maßgebliche Dispositionen vorgenommen worden sind. Wenn Anhaltspunkte für eine besondere, für die Allgemeinheit unmittelbar zu erwartende Gefahr, die den sofortigen Eingriff in eine allenfalls erworbene Rechtsposition rechtfertigt, nicht zu sehen sind, setzt eine gesetzmäßige Bescheidbegründung in diesem Punkt somit Feststellungen über Art, Ausmaß und zeitliche Lagerung von im Vertrauen auf den Fortbestand der alten Rechtslage (hier:

die durch das Fehlen der Möglichkeit einer Untersagung oder wesentlichen Erschwerung des Vorhabens aus Gründen des Naturschutzes gekennzeichnet war; vgl 8.1.3. des hg Erkenntnisses vom 20. Dezember 1999, Zl 99/10/0204) vorgenommenen wirtschaftlichen Dispositionen voraus.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X05

Im RIS seit

03.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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