RS Vwgh 2004/4/16 2002/01/0087

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Veröffentlicht am 16.04.2004
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Staatsbürgerschaft

Norm

B-VG Art130 Abs2;
StbG 1985 §10 Abs1 idF 1998/I/124;
StbG 1985 §11 idF 1998/I/124;

Rechtssatz

Der Beschwerdehinweis auf die E 25.6.1997, Zl. 96/01/0311, und 3.9.1997, Zl. 96/01/0135, ist nicht zielführend, weil sie noch zur Rechtslage vor der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 ergangen sind und weil die in diesen Erkenntnissen angesprochene subjektive Vorwerfbarkeit von Arbeitslosigkeit mit dem hier zu beurteilenden Ermessenskriterium "Ausmaß der Integration des Fremden", welches erst mit der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 in § 11 StbG 1985 verankert wurde, nichts zu tun hat (vgl. zur Änderung des § 11 StbG 1985 durch die Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 unter diesem Gesichtspunkt auch E 21.1.2004, Zl. 2001/01/0404).

Schlagworte

Ermessen besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002010087.X03

Im RIS seit

13.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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