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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art130 Abs2;Rechtssatz
Der Beschwerdehinweis auf die E 25.6.1997, Zl. 96/01/0311, und 3.9.1997, Zl. 96/01/0135, ist nicht zielführend, weil sie noch zur Rechtslage vor der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 ergangen sind und weil die in diesen Erkenntnissen angesprochene subjektive Vorwerfbarkeit von Arbeitslosigkeit mit dem hier zu beurteilenden Ermessenskriterium "Ausmaß der Integration des Fremden", welches erst mit der Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 in § 11 StbG 1985 verankert wurde, nichts zu tun hat (vgl. zur Änderung des § 11 StbG 1985 durch die Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 unter diesem Gesichtspunkt auch E 21.1.2004, Zl. 2001/01/0404).
Schlagworte
Ermessen besondere RechtsgebieteEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002010087.X03Im RIS seit
13.05.2004