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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art10 Abs1 Z9;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/10/0212 2001/10/0081Rechtssatz
Die Auswahlentscheidung, welche (Eisenbahn-)Verkehrsverbindung errichtet werden soll, ist ohne Zweifel dem Kompetenztatbestand "Verkehrswesen bezüglich der Eisenbahnen" zuzuordnen. Dies schließt es nicht von Verfassungs wegen aus, diese Entscheidung unter Naturschutzgesichtspunkten einem Bewilligungsverfahren zu unterziehen. Dabei darf jedoch die vom Bund getroffene Entscheidung nicht unterlaufen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X53Im RIS seit
03.05.2004Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017