RS Vfgh 2007/11/30 B2003/06

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Veröffentlicht am 30.11.2007
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Index

91 Post-und Fernmeldewesen
91/02 Post

Norm

ArbVG §101, §115
BDG 1979 §38, §40
Post-BetriebsverfassungsG §65

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchdie Zuweisung eines Postbeamten zur Dienstleistung an die Post undTelekom Immobilien GmbH und die Anordnung zum Bezug neuer Büroräume;vertretbare Annahme der mangelnden Zuständigkeit derBerufungskommission zur Entscheidung über behauptete Verstöße gegenSchutzbestimmungen zu Gunsten der Personalvertretung

Entscheidungstexte

Schlagworte

Post- und Telegraphenverwaltung, Personalvertretung, Dienstrecht,Versetzung, Verwendungsänderung, Behördenzuständigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:B2003.2006

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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