RS Vwgh 2004/4/16 2001/10/0156

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Veröffentlicht am 16.04.2004
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Index

L55003 Baumschutz Landschaftsschutz Naturschutz Niederösterreich
L55053 Nationalpark Biosphärenpark Niederösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §58 Abs2;
NatSchG NÖ 2000 §10 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/10/0212 2001/10/0081

Rechtssatz

Um Feststellungen über maßgebliche Beeinträchtigungen bestimmter geschützter Güter infolge von Veränderungen des Wasserhaushaltes tragen zu können, bedarf es einer konkreten, auf die Anwendung naturwissenschaftlicher Methoden bzw konkret beschriebene Erfahrungswerte Bezug nehmenden Prognose von Auswirkungen des Vorhabens auf den Wasserhaushalt in ganz bestimmt umschriebenen Gebieten und damit allenfalls einhergehende Veränderungen der Standortbedingungen bestimmter Lebensräume bzw der Lebensbedingungen bestimmter Tiere und Pflanzen. Diese Prognose muss auf konkrete, die Elemente eines kausalen Zusammenhanges zwischen der Ausführung des Vorhabens und der Veränderungen des Naturhaushaltes in bestimmten Bereichen darlegende Angaben gegründet sein.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Diverses

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X36

Im RIS seit

03.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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