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E1ENorm
11997E174 EG Art174 Abs2;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/10/0212 2001/10/0081Rechtssatz
Die Berufung auf das Vorsorgeprinzip kann die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Tunnels gebotenen Ermittlungen und Feststellungen - insbesondere in Richtung der Erfahrungswerte im Zusammenhang mit allfälligen Auswirkungen der Errichtung von (Straßen- und Eisenbahn-)Tunnel und von Stollen unter vergleichbaren Verhältnissen - nicht ersetzen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete DiversesEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100156.X42Im RIS seit
03.05.2004Zuletzt aktualisiert am
23.01.2017