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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Nach § 8 Vlbg. BauG (der den Schutz der Nachbarn vor Immissionen regelt) kommt es auf die Flächenwidmung des zu bebauenden Areals an und nicht auf die Widmung der Liegenschaft der Nachbarn.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003060118.X01Im RIS seit
13.05.2004Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009