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L37158 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Um beurteilen zu können, ob ein Vorhaben im Hinblick auf die davon zu erwartenden Emissionen den Vorgaben des § 8 Vlbg. BauG in Verbindung mit § 14 Abs. 5 Vlbg. RPG entspricht, muss das Vorhaben ausreichend bestimmt determiniert sein, und zwar unabhängig davon, ob die Beurteilung aus einem betriebstypologischen Gesichtspunkt zu erfolgen hat oder aber (wegen der rechtlichen Festlegung und Maßnahmen zur Verhinderung störender Auswirkungen im Sinne des § 14 Abs. 8 Vlbg. RPG) Grundlage des konkreten Vorhabens (zu diesen Gesichtspunkten siehe das Erkenntnis vom 25. Juni 1999, Zl. 98/06/0045) ist.
Schlagworte
Planung Widmung BauRallg3Nachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv-öffentliche Rechte, Schutz vor Immissionen BauRallg5/1/6Baurecht NachbarEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003060118.X03Im RIS seit
13.05.2004Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009