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L6 Land- und ForstwirtschaftNorm
B-VG Art140 Abs1 / IndividualantragLeitsatz
Zurückweisung des Individualantrags eines Grundeigentümers aufAufhebung einer Bestimmung im Vorarlberger Grundverkehrsgesetzbetreffend die Selbstbewirtschaftung mangels Legitimation; keinunmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre des AntragstellersRechtssatz
Der Antragsteller geht offenbar von der - unrichtigen - Prämisse aus, dass ihm die angefochtene Regelung den Rechtserwerb an den betreffenden landwirtschaftlichen Grundstücken von vorneherein unmöglich macht. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu §6 Abs1 lita Vlbg GVG kann die Frage, ob die Genehmigung des Rechtserwerbes aufgrund des Fehlens einer Genehmigungsvoraussetzung gemäß §6 Abs1 lita Vlbg GVG zu versagen ist oder nicht, aber erst Gegenstand einer Konkretisierung des Gesetzes durch die Grundverkehrsbehörde selbst sein. Somit kann jedenfalls erst ein die Genehmigung tatsächlich versagender Bescheid unmittelbar in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreifen.
Entscheidungstexte
Schlagworte
VfGH / Individualantrag, Grundverkehrsrecht, SelbstbewirtschaftungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VFGH:2007:G2.2007Zuletzt aktualisiert am
30.01.2009