RS Vfgh 2007/12/1 G2/07

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Veröffentlicht am 01.12.2007
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Index

L6 Land- und Forstwirtschaft
L6800 Ausländergrunderwerb, Grundverkehr

Norm

B-VG Art140 Abs1 / Individualantrag
Vlbg GVG 2004 §6 Abs1 lita

Leitsatz

Zurückweisung des Individualantrags eines Grundeigentümers aufAufhebung einer Bestimmung im Vorarlberger Grundverkehrsgesetzbetreffend die Selbstbewirtschaftung mangels Legitimation; keinunmittelbarer Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers

Rechtssatz

Der Antragsteller geht offenbar von der - unrichtigen - Prämisse aus, dass ihm die angefochtene Regelung den Rechtserwerb an den betreffenden landwirtschaftlichen Grundstücken von vorneherein unmöglich macht. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes zu §6 Abs1 lita Vlbg GVG kann die Frage, ob die Genehmigung des Rechtserwerbes aufgrund des Fehlens einer Genehmigungsvoraussetzung gemäß §6 Abs1 lita Vlbg GVG zu versagen ist oder nicht, aber erst Gegenstand einer Konkretisierung des Gesetzes durch die Grundverkehrsbehörde selbst sein. Somit kann jedenfalls erst ein die Genehmigung tatsächlich versagender Bescheid unmittelbar in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreifen.

Entscheidungstexte

  • G 2/07
    Entscheidungstext VfGH Beschluss 01.12.2007 G 2/07

Schlagworte

VfGH / Individualantrag, Grundverkehrsrecht, Selbstbewirtschaftung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:G2.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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