RS Vwgh 2004/4/20 2003/02/0253

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Veröffentlicht am 20.04.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;

Rechtssatz

Erachtet die Behörde in schlüssiger Beweiswürdigung die Nachtrunkbehauptung als unglaubwürdig, so erübrigte es sich, ein in diesem Zusammenhang ergänzendes medizinisches Gutachten einzuholen, zumal dieses ausschließlich auf den von der Behörde als unglaubwürdig beurteilten Nachtrunkbehauptungen basieren müsste (Hinweis E 27. Mai 1999, 97/02/0087).

Schlagworte

Sachverständiger Entfall der Beiziehungfreie BeweiswürdigungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung NachtrunkBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003020253.X01

Im RIS seit

28.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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