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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Erachtet die Behörde in schlüssiger Beweiswürdigung die Nachtrunkbehauptung als unglaubwürdig, so erübrigte es sich, ein in diesem Zusammenhang ergänzendes medizinisches Gutachten einzuholen, zumal dieses ausschließlich auf den von der Behörde als unglaubwürdig beurteilten Nachtrunkbehauptungen basieren müsste (Hinweis E 27. Mai 1999, 97/02/0087).
Schlagworte
Sachverständiger Entfall der Beiziehungfreie BeweiswürdigungFeststellung der Alkoholbeeinträchtigung NachtrunkBeweiswürdigung Sachverhalt angenommener geklärterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003020253.X01Im RIS seit
28.05.2004Zuletzt aktualisiert am
07.12.2011