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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Die Rechtsfolge des Entstehens von Abgabepflichten knüpft an die Verwirklichung der entsprechenden abgabenrechtlichen Tatbestände an. Für das Vorliegen eines Sachverhaltes, welcher den eine Abgabenpflicht auslösenden Tatbestand verwirklicht, ist die Abgabenbehörde beweispflichtig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130109.X05Im RIS seit
13.05.2004