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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 2001/02/0139 E 28. März 2003 RS 1Stammrechtssatz
Dass medizinisch nicht ausgebildete Zeugen keinen Eindruck einer Alkoholisierung des Besch gehabt haben sollen, ist unerheblich, weil deren allfällige diesbezüglichen Aussagen keine sicheren Schlussfolgerungen auf die (Nicht-)Alkoholisierung des Besch zugelassen hätten (Hinweis E 11. September 1987, 87/18/0046).
Schlagworte
Ablehnung eines Beweismittels Besondere Rechtsgebiete Alkoholisierung Beweismittel Zeugen Beweismittel Zeugenbeweis Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Zeugen Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweismittel ZeugenbeweisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003020270.X03Im RIS seit
28.05.2004