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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §23 Z1;Rechtssatz
Die Nähe einer Betätigung zur beruflichen Tätigkeit des Abgabepflichtigen wurde in der Rechtsprechung als Indiz für das Bestehen einer Wiederholungsabsicht gewertet (Hinweis auf E 26. Juli 2000, 95/14/0161, und die bei Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 23 Tz 14.1, angeführten Nachweise).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000130109.X06Im RIS seit
13.05.2004