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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Selbst die Wahrnehmung oder Nichtwahrnehmung von Alkoholisierungsmerkmalen durch ein - diesbezüglich geschultes - Organ kann keinen Beweis für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Beeinträchtigung durch Alkohol liefern.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Alkoholisierung Besondere Rechtsgebiete StVO Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung StraßenaufsichtsorganEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003020270.X04Im RIS seit
28.05.2004