RS Vwgh 2004/4/20 2003/02/0270

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Veröffentlicht am 20.04.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §46;
StVO 1960 §5 Abs1;
StVO 1960 §99 Abs1 lita;

Rechtssatz

Selbst die Wahrnehmung oder Nichtwahrnehmung von Alkoholisierungsmerkmalen durch ein - diesbezüglich geschultes - Organ kann keinen Beweis für das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Beeinträchtigung durch Alkohol liefern.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete Alkoholisierung Besondere Rechtsgebiete StVO Beweismittel Amtspersonen Meldungsleger Anzeigen Berichte Zeugenaussagen Beweismittel Zeugenbeweis Zeugenaussagen von Amtspersonen Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Feststellung der Alkoholbeeinträchtigung Straßenaufsichtsorgan

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003020270.X04

Im RIS seit

28.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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