RS Vfgh 2007/12/1 B1207/07

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.12.2007
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Index

27 Rechtspflege
27/01 Rechtsanwälte

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StGG Art6 Abs1 / Erwerbsausübung
RAO §30 Abs3

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durchVersagung der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter undErteilung einer Legitimationsurkunde wegen mangelnderVertrauenswürdigkeit

Rechtssatz

Keine Willkür; ausreichendes Ermittlungsverfahren, kein absolutes Recht auf Ladung von Entlastungszeugen; vertretbarer Verzicht der Behörde auf Einvernahme eines beantragten Zeugen.

Keine Verletzung der Erwerbsausübungsfreiheit; vertretbare Annahme mangelnder Vertrauenswürdigkeit im vorliegenden Fall (eigennützige Verfügung über Vermögenswerte einer alten Dame).

Gemäß §30 Abs3 RAO ist die Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter zu verweigern, wenn der Bewerber eine Handlung begangen hat, die ihn des Vertrauens unwürdig macht. Bei der Prüfung der Vertrauenswürdigkeit kommt es darauf an, ob das gesamte Verhalten geeignet ist, Vertrauen in die korrekte Berufsausübung zu erwecken (VwSlg 8915 A/1975). Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen. Nach Auffassung des Verfassungsgerichtshofes ist es unmaßgeblich, in welchen Bereichen die Ursachen für den Verlust der Vertrauenswürdigkeit liegen (VfGH 28.11.06, B1009/06). Der Rechtsanwaltsstand verlangt, dass sich Standesangehörige eines einwandfreien, absolut verlässlichen Verhaltens befleißigen und insbesondere in Geldangelegenheiten Sauberkeit walten lassen (AnwBl 1978, 972).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Rechtsanwälte, Berufsrecht, Erwerbsausübungsfreiheit,Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:B1207.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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