RS Vwgh 2004/4/20 2003/02/0243

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Veröffentlicht am 20.04.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §118 Abs3 idF 1995/457;
ASchG 1994 §130 Abs5 Z1 idF 1995/457;
BArbSchV 1994 §113 Abs2 Z1;
BArbSchV 1994 §161;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Es ist nicht Aufgabe der Behörde, Anleitungen dahingehend zu geben, wie ein funktionierendes Kontrollsystem aussehen müsste, sondern nur zu überprüfen, ob das behauptete Kontrollsystem ausreichend gestaltet ist, um mangelndes Verschulden darzutun (Hinweis E 20.12.1996, 93/02/0160).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003020243.X04

Im RIS seit

28.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

04.05.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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