RS Vfgh 2007/12/4 V4/07 ua

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Veröffentlicht am 04.12.2007
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Index

90 Straßenverkehrsrecht, Kraftfahrrecht
90/01 Straßenverkehrsordnung 1960

Norm

B-VG Art18 Abs2
B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsumfang
KurzparkzonenV Oberwart vom 16.12.02
StVO 1960 §25

Leitsatz

Keine Gesetzwidrigkeit der Festlegung einer Kurzparkzone in Oberwart;nochmaliges Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Erforderlichkeitder Kurzparkzone vor Verordnungserlassung nicht erforderlich infolgebloßer Adaptierung einer bereits bestehenden Verordnung auf Grundbaulicher Veränderungen

Rechtssatz

Zurückweisung von Anträgen auf Aufhebung einer KurzparkzonenV zur Gänze als zu weitgehend.

Nach dem Vorbringen des UVS wird den Beschuldigten in allen bei ihm anhängigen Verfahren vorgeworfen, ein mehrspuriges Kraftfahrzeug in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone in der Schulgasse abgestellt zu haben, ohne dafür gesorgt zu haben, dass das Fahrzeug spätestens mit Ablauf der höchst zulässigen Parkzeit entfernt werde. Um das Ziel der Rechtsbereinigung für die bei ihm anhängigen Fälle zu erreichen, würde es offenkundig hinreichen, §1 erster und zweiter Satz der KurzparkzonenV Oberwart (die den Tatort sowie die -zeiträume betreffen) aufzuheben.

Keine Gesetzwidrigkeit des §1 erster und zweiter Satz der KurzparkzonenV Oberwart vom 16.12.02.

Der - im Verfahren unbestritten gebliebenen - Äußerung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Oberwart kann entnommen werden, dass die angefochtene KurzparkzonenV auf Grund baulicher Veränderungen im Bereich der Schulgasse erlassen wurde. Bei der vorliegenden KurzparkzonenV handelt es sich somit lediglich um die Adaptierung einer seit 1972 (auf der südlichen Straßenseite) bzw 1986 (auch auf der nördlichen Straßenseite) bestehenden Verordnung betreffend die Kurzparkzone im Bereich der Schulgasse, deren Notwendigkeit von der Wohnbevölkerung auch nicht in Zweifel gezogen wurde bzw wird. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Erforderlichkeit der Verordnung als offenkundig dar, weshalb sich die nochmalige Durchführung eines Ermittlungsverfahrens als nicht notwendig erweist.

Entscheidungstexte

  • V 4/07 ua
    Entscheidungstext VfGH Erkenntnis 04.12.2007 V 4/07 ua

Schlagworte

Straßenpolizei, Kurzparkzone, VfGH / Prüfungsumfang,Verordnungserlassung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:2007:V4.2007

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2009
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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