RS Vwgh 2004/4/20 2003/13/0165

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Veröffentlicht am 20.04.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §167 Abs2;
VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Beweiswürdigung ist vom Verwaltungsgerichtshof nur darauf zu prüfen, ob die Tatsachenfeststellungen den Denkgesetzen und der allgemeinen Lebenserfahrung widersprechen oder in einem mangelhaften Verfahren zustande gekommen sind (Hinweis E 16. Dezember 2003, 2001/15/0144).

Schlagworte

Sachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003130165.X07

Im RIS seit

12.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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