RS Vwgh 2004/4/20 2002/06/0192

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.04.2004
beobachten
merken

Index

L85006 Straßen Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs2;
AVG §52;
LStVwG Stmk 1964 §48 Abs1 idF 2002/089;

Rechtssatz

Der Beschwerdeführer bezweifelt die gemäß § 48 Abs. 1 Stmk LStVwG die Voraussetzung für die Enteignung bildende Notwendigkeit im vorliegenden Erkenntnis näher bezeichneter Arbeiten. Bei Klärung dieser Frage ist grundsätzlich zu berücksichtigten, dass die Notwendigkeit einer Straßenbauführung zumindest schon dann gegeben ist, wenn durch Baumaßnahmen (hier: der Straßenverwaltung) ungünstige Verkehrsverhältnisse verbessert werden können (so schon das Erkenntnis vom 27. März 1980, Zl. 1123/77, in jüngerer Zeit auch das Erkenntnis vom 31. Januar 2002, Zl. 2000/06/0086). Hier:

Durch die geplanten Baumaßnahmen werden nach den unbedenklichen Ausführungen des Sachverständigen die bisher bestehenden ungünstigen Verkehrsverhältnisse, insbesondere die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, verbessert. Die durch die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer auf öffentlichen Straßen begründete Notwendigkeit der Straßenbaumaßnahmen genießt aber im Falle der Unvereinbarkeit mit geltend gemachten privaten Interessen vor diesen jedenfalls Vorrang (vgl. etwa das Erkenntnis vom 20. Mai 1998, Zl. 96/06/0217). Auf die aktuelle Verkehrsfrequenz kommt es somit NICHT an. Allein die Heranziehung einer nicht auf einer Verkehrszählung, sondern lediglich auf einer Verkehrsschätzung beruhenden Frequenzannahme macht das verkehrstechnische Sachverständigengutachten nicht unschlüssig. Ebenso wenig vermag eine nur untergeordnete Bedeutung einer Landesstraße das an der Herstellung ihres dem heutigen Stand der Technik entsprechenden Zustandes bestehende öffentliche Interesse zu schmälern.

Schlagworte

freie Beweiswürdigung Anforderung an ein Gutachten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002060192.X01

Im RIS seit

13.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten