RS Vwgh 2004/4/21 2000/08/0004

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §471b;
ASVG §5 Abs2;
ASVG §53a;

Rechtssatz

Auch fallweise beschäftigte Personen iSd § 471b ASVG, denen ein Entgelt gebührt, das im betreffenden Beitragszeitraum für einen Arbeitstag im Durchschnitt unter der Geringfügigkeitsgrenze liegt, sind geringfügig beschäftigt iSd § 5 Abs. 2 ASVG mit der Folge der Beitragspflicht nach § 53a ASVG.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000080004.X02

Im RIS seit

17.05.2004

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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