RS Vwgh 2004/4/21 2001/08/0048

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Norm

ASVG §44 Abs1;
ASVG §49 Abs1;
ASVG §49 Abs2;
AZG §10;

Beachte

Besprechung in: ZAS 4/2005, S 185-190;

Rechtssatz

Übersteigen die tatsächlich geleisteten Überstunden regelmäßig die vereinbarte Überstundenpauschale, so handelt es sich bei der Pauschale in Wahrheit um eine Akontierung der für die tatsächlich geleisteten Überstunden zustehenden Entgelte mit nachträglicher Verrechnung. In einem solchen Fall wären die Überstundenentgelte auch dann, wenn sie nur einmal jährlich abgerechnet werden, den Beitragszeiträumen zuzuordnen, in welchen die Überstunden tatsächlich geleistet worden sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001080048.X03

Im RIS seit

10.06.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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