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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ASVG §44 Abs1;Beachte
Besprechung in: ZAS 4/2005, S 185-190;Rechtssatz
Übersteigen die tatsächlich geleisteten Überstunden regelmäßig die vereinbarte Überstundenpauschale, so handelt es sich bei der Pauschale in Wahrheit um eine Akontierung der für die tatsächlich geleisteten Überstunden zustehenden Entgelte mit nachträglicher Verrechnung. In einem solchen Fall wären die Überstundenentgelte auch dann, wenn sie nur einmal jährlich abgerechnet werden, den Beitragszeiträumen zuzuordnen, in welchen die Überstunden tatsächlich geleistet worden sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001080048.X03Im RIS seit
10.06.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008