RS Vwgh 2004/4/21 2003/12/0192

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

L22006 Landesbedienstete Steiermark
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

DBR Stmk 2003 §173 Abs1;
GehG 1956 §19b Abs1 impl;
GehG/Stmk 1974 §19b Abs1;
LBG Stmk 1974 §2 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2880/78 E 7. März 1979 RS 1

Stammrechtssatz

Durch die Worte "besondere Gefahr" bringt das Gesetz zum Ausdruck, daß es sich jeweils nicht bloß um Gefahren für Gesundheit und Leben handeln darf, die mit dem Dienst des Beamten ganz allgemein verbunden sind und daher alle Beamten treffen. Es muß die betreffende Gefährdung vielmehr eine wesentliche Abweichung von der diesbezüglichen Norm darstellen (Hinweis E 23.10.1975, 1365/75 und E 31.3.1977, 2150/74).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003120192.X02

Im RIS seit

04.06.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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