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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §10 Abs2;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0273 E 21. April 2004Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 95/08/0339 E 6. Mai 1997 RS 2Stammrechtssatz
Ebenso wie zur früheren Fassung des § 9 ff AlVG gilt auch für § 9 ff idF 1993/502, daß die darin erwähnten Maßnahmen zur beruflichen Ausbildung oder zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt nicht dazu dienen, Arbeitsunwilligkeit zu sanktionieren, weil der belangten Behörde hiefür andere Instrumente an die Hand gegeben sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080262.X05Im RIS seit
10.06.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008