RS Vwgh 2004/4/21 2004/08/0007

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Veröffentlicht am 21.04.2004
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

ABGB §137 Abs1;
ABGB §144;
AlVG 1977 §38;
AlVG 1977 §7 Abs3 Z1;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Der VwGH hat im E 23. April 2003, Zl. 2002/08/0275 unter anderem auch darauf verwiesen, dass die Eltern zur Obsorge für ihre minderjährigen Kinder rechtlich verpflichtet sind. Die Erfüllung dieser Pflicht ist bei Fehlen einer anderweitigen Aufsichtsperson für den obsorgepflichtigen allein erziehenden Elternteil rechtlich und faktisch unausweichlich. Sie steht der Aufnahme einer Beschäftigung insoweit von vornherein entgegen und ist daher nicht im Hinblick auf die Arbeitswilligkeit im Sinne des § 9 AlVG, sondern im Hinblick auf die Verfügbarkeit im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 1 AlVG zu prüfen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004080007.X02

Im RIS seit

17.05.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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