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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §137 Abs1;Rechtssatz
Der VwGH hat im E 23. April 2003, Zl. 2002/08/0275 unter anderem auch darauf verwiesen, dass die Eltern zur Obsorge für ihre minderjährigen Kinder rechtlich verpflichtet sind. Die Erfüllung dieser Pflicht ist bei Fehlen einer anderweitigen Aufsichtsperson für den obsorgepflichtigen allein erziehenden Elternteil rechtlich und faktisch unausweichlich. Sie steht der Aufnahme einer Beschäftigung insoweit von vornherein entgegen und ist daher nicht im Hinblick auf die Arbeitswilligkeit im Sinne des § 9 AlVG, sondern im Hinblick auf die Verfügbarkeit im Sinne des § 7 Abs. 3 Z 1 AlVG zu prüfen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004080007.X02Im RIS seit
17.05.2004