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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AlVG 1977 §10 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2003/08/0273 E 21. April 2004Rechtssatz
Es ist rechtswidrig, wenn das AMS einen Arbeitslosen zum Zwecke einer Wiedereingliederungsmaßnahme zum Abschluss eines Arbeitsvertrages mit der die Maßnahme durchführenden Einrichtung verpflichtet und ihm während dieser Maßnahme keine Leistungen nach dem AlVG (allenfalls auch Beihilfen nach dem AMSG) gewährt, sondern ihn zur Gänze auf Arbeitsentgelt dieser Einrichtung verweist. Die Weigerung des Arbeitslosen, an der Maßnahme teilzunehmen, berechtigte die Behörden des Arbeitsmarktservice daher nicht zur Verhängung einer Sperrfrist gemäß § 10 Abs. 1 AlVG.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002080262.X13Im RIS seit
10.06.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008